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Pflanzungen, Äcker, Kulturen

8.1 Baumschulen, Obstgärten und Rebberge

In diese Kategorie werden alle Gehölze eingeteilt, welche als Kulturen vom Menschen angelegt wurden. Dazu gehören zum Beispiel Baumschulen, Rebberge, Obst- oder Beerenanlagen. Sie unterscheiden sich von natürlichen Gehölzbeständen durch eine bestimmte Pflanzordnung. Zudem werden sie regelmässig gepflegt, so dass das Aufkommen weiterer Gehölze verhindert und die Zusammensetzung der Krautschicht beeinflusst wird. Intensiv bewirtschaftete Anlagen werden oft mit Herbiziden behandelt, so dass die Krautschicht nur in sehr beschränktem Masse vorhanden ist. Zudem sind Intensiv-Anlagen wie zum Beispiel Niederstamm-Obstgärten meist sehr strukturarm. Solche Anlagen sind für die Fauna wie die Flora von geringem Interesse. Ältere traditionelle oder biologisch bewirtschaftete Anlagen wie Hochstamm-Obstanlagen oder alte Rebberge weisen hingegen eine hohe Strukturvielfalt auf. Die halboffene Landschaftsform eines Hochstamm-Obstgartens oder die fugenreiche Stütz-Trockenmauer eines Rebberges bieten der Fauna interessante Lebensraumstrukturen, die in der restlichen Landschaft eher selten anzutreffen sind. Gerade für einige seltene Brutvogelarten wie den Wendehals oder den Wiedehopf sind Hochstamm-Obstgärten entscheidende Lebensräume.

Quelle Bild: C. Baumgartner

8.2 Feldkulturen

Zu den Feldkulturen zählen alle Kulturen, in denen krautige Nutzpflanzen angebaut werden (z.B Mais, Weizen, Salat etc.). Dazu zählen grossflächige Ackerflächen aber auch die kleinen, privaten Gemüseanbauflächen im Familiengarten. Die Einheit wird geprägt durch die Nutzpflanze. Die Ackerbegleitflora, auch als Unkraut bezeichnet, kann je nach Bewirtschaftungsform sehr unterschiedlich ausgeprägt sein. In der traditionellen Bewirtschaftungsform konnte eine charakteristische, ökologisch wertvolle Ackerbegleitflora aufkommen. Heute sind viele dieser Arten gefährdet, denn in der modernen Bewirtschaftungsweise wird keine Begleitflora akzeptiert. Deshalb können heute Ackerschonstreifen mit dieser speziellen Flora als ökologische Ausgleichsflächen geltend gemacht werden.

Quelle Bild: C. Baumgartner

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